Vortrag: „Schlichten statt richten“
Das Amt der Schiedsperson
Nicht jeder Streit muss vor Gericht. Vielleicht haben Sie schon vom Schiedsamt gehört? Das Schiedsamt ist die kleinste Behörde in Berlin. Die in dieser Behörde tätigen Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sind völlig unparteiisch und direkt dem Amtsgericht unterstellt.
In Streitfällen kann man vor Gericht gehen, muss man aber nicht. Schiedspersonen stehen zur Verfügung, um Konflikte ohne die staatlichen Gerichte zu lösen. In bestimmten Privatklagedelikten und strafrechtlichen Angelegenheiten ist es in Berlin vorgeschrieben, vorher ein Schiedsamt aufzusuchen.
In der Schlichtungsverhandlung wird es kein Urteil geben, hier sollen beide Seiten einen Vergleich schließen. Den Vergleich wird die Schiedsperson schriftlich bestätigen und die Beteiligten können darauf 30 Jahre zurückgreifen.
In diesem Vortrag möchte ich Ihnen erklären, wie Sie bei Streitigkeiten schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht kommen können, für welche Delikte eine Schiedsperson zuständig ist und welche Kosten zu erwarten sind. Und ich beantworte auch gern Ihre Fragen.
Klaus Hanisch (Schiedsmann)