Sehr geehrte Mitglieder der Baugenossenschaft IDEAL eG,

in den vergangenen Tagen hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ gezielt Berliner Genossenschaftsmitglieder angeschrieben (natürlich ohne uns vorher zu kontaktieren) und um die Unterstützung und Zustimmung zu deren Begehren geworben. In dem Anschreiben bzw. Flyer geht es u. a. darum, dass Genossenschaften von der angestrebten Vergesellschaftung ausgenommen werden sollen. Dies ist jedoch nur der Wunsch der Initiative, juristisch ist eine Ausnahme allerdings höchst umstritten.

Wir möchten an dieser Stelle nicht auf jeden einzelnen Punkt der Initiative eingehen und uns nur auf die Gefahren für die IDEAL beschränken.

Eine Regel, dass Genossenschaften von einem Gesetz ausgenommen werden sollen, war auch schon bei dem „Mietendeckel“ beabsichtigt und ist letztlich gescheitert. Es ist also nach wie vor kritisch zu sehen, ob Genossenschaften mit mindestens 3.000 Wohnungen (die IDEAL hat rund 4.600 Wohnungen) rechtswirksam ausgenommen werden können. Ob die weiteren Ziele des Volksentscheids und die damit verbundenen Risiken und Kosten erstrebenswert sind, sollten von jedem sorgfältig abgewogen werden.

Grundlage für die Vergesellschaftung ist der noch nie dagewesene Art. 15 Grundgesetz. Wenn dieses juristische Experiment Genossenschaften auszuschließen nicht funktioniert, wovon renommierte Juristen ausgehen, könnte möglicherwiese auch die IDEAL vergesellschaftet werden. Das wollen wir natürlich nicht! Wir werden dies auch weiterhin in dieser Klarheit äußern, auch wenn es der Initiative nicht gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Baugenossenschaft IDEAL eG

Michael Abraham               Kathleen Beständig