Seit dem 01.01.2022 müssen alle Bürger und Bürgerinnen, die dauerhaft einen Hund in Berlin halten wollen, gemäß §13 Hundegesetz, Halterangaben sowie Angaben zum Hund im nun umgesetzten Zentralen Hunderegister melden. Für alle neu angeschafften Hunde gilt diese Pflicht mit Beginn der Haltung – für Bestandshunde, die bereits vor dem 01.01.2022 gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2022. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG.

Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Fragen finden Sie hier https://hunderegister.berlin.de/contact