Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 11.01.2022 gelten erneut verschärfte Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung, um das Risiko einer Ansteckung mit dem COVID-19-Virus so gering wie möglich zu halten. Der Besuch der Geschäftsstelle ist nur unter 3-G-Bedingungen möglich.

Dies bedeutet:

  1. Vollständig geimpfte Personen,
  2. Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 nachweisen können,
  3. Genesene Personen, die ein min. 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachweisen können,
  4. Negativ getestete Personen im Sinne des § 6 Infektionsschutzverordnung.

Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereit. Zudem bestehen weiterhin eine Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,5 m.

Die Besuchszeiten unserer Geschäftsstelle werden erneut reduziert und beschränken sich auf:

montags – donnerstags          08:00 – 15:00 Uhr

freitags                                      07:30 – 13:00 Uhr

Der Zutritt zu unseren Büroräumen ist nur nach einer Terminvereinbarung möglich.

Gemeineschaftsräume und Saunen sind weiterhin bis auf weiteres geschlossen.

Wir hoffen, dass Sie dieses konsequente Vorgehen unsererseits nachvollziehen können und bitten, die Ihnen entstehenden Widrigkeiten zu entschuldigen.

Ihre

Baugenossenschaft eG

gez. Michael Abraham              gez. Kathleen Beständig