BVerfG Urteil zum „Berliner Mietendeckelgesetz“

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Baugenossenschaft IDEAL,

Sie haben sicher die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.04.2021 und die dazugehörige öffentliche Diskussion verfolgt. Das BVerfG hat das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner Mietendeckel) für nichtig erklärt. Es fehle dem Land Berlin an der Gesetzgebungskompetenz.

Eine Folge dieser Entscheidung ist, dass die Miethöhen, die vor dem Berliner Mietendeckel galten, auch weiter gültig sind. Somit sind alle Änderungen der Miethöhen, die aufgrund des Berliner Mietendeckels vorgenommen wurden, ungültig. Betroffen hiervon sind unter anderem Mieterhöhungen, die in Neukölln-Nord und in Britz zunächst vereinbart wurden, dann aber aufgrund des Mietendeckels zurückgenommen werden mussten. Ebenfalls betroffen sind Neuvermietungen, die ab März 2020 vorgenommen wurden.

Für alle betroffenen Bewohner gilt, sollte eine Nachzahlung von Mieten notwendig werden, erhalten Sie von uns eine Information. Sollte es dann notwendig werden individuelle Vereinbarungen zu treffen, werden wir dies selbstverständlich kooperativ erreichen.

Als Grundregel können wir sagen, dass kein Bewohner wegen der politischen Experimente (Aussage von Berliner Koalitionären) um seine Wohnung fürchten muss.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihre Baugenossenschaft IDEAL