Regelungen zu den Notdiensten
Liebe Bewohner und Bewohnerinnen,
Das Rufen von Notdiensten ist für Situationen gedacht, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist:
– Rohrbrüche oder starke Wasseraustritte
– Kompletter Heizungsausfall im Winter
– Akute Störungen an Gas- oder Trinkwasser-leitungen mit Gefährdungspotential
Folgende Anliegen sind unangenehm, gehören aber NICHT zu Notfällen:
– Kein Warmwasser
– Tropfende Armaturen
– Heizung mit eingeschränkter, aber vorhande-ner Funktion
– Wartungs-, Einstell- oder Komfortarbeiten
– Nicht dringende Reparaturen
In diesen Fällen bitte nicht die Notdienste anrufen.
Ihre Baugenossenschaft
gez. Alexander Adamczyk gez. Kathleen Beständig