Zimmertemperatur zur Heizperiode
Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,
Anfang Oktober 2025 wurden die Heizungen in unseren Wohnbereichen angestellt. Es erreichen uns nun Anrufe von Bewohner, die die geringe Zimmertemperatur bemängeln.
Um Energie einzusparen und für Sie erheblich Nachzahlungen bei den Heizkosten, aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Öl und Fernwärme zu vermeiden, haben wir bei den Heizungsanlagen die Vorlauftemperatur gedrosselt. Bei voll aufgedrehtem Thermostat (Stufe 5) sollten Sie 20 Grad Raumtemperatur erreichen.
Auch wenn Ihnen diese Temperatur zu kühl vorkommt, liegt sie im Rahmen des Gesetzgebers. Dieser trifft zu den Mindesttemperaturen keine eindeutigen Regelungen. Die Rechtsprechung kommt aber zu dem Schluss, dass Mieter tagsüber einen Anspruch auf eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad Celsius haben.
In der Nacht, d.h. im Zeitraum zwischen 23:00 und 6:00 Uhr liegt der Anspruch bei 18 Grad.
Aus den o.g. Gründen bitten wir Sie, Ihre Thermostate voll aufzudrehen. Unsere Hauswarte haben Thermometer und stehen Ihnen auf Anfrage bei der Messung der Zimmertemperatur zur Verfügung.
Ihre Baugenossenschaft IDEAL eG
