Liebe Mitglieder,

mit dem Einfall der russischen Armee in das ukrainische Staatsgebiet und der Zerstörung ziviler Einrichtungen und Wohnhäuser hielt das menschliche Leid Einzug in der Ukraine. Verständlicher Weise wollen die Betroffenen sich und ihre Familien, insbesondere die Kinder in Sicherheit bringen und flüchten aus den umkämpften Gebieten.

Die europäischen Staaten zeigen eine geeinte Front und eine sehr große Hilfsbereitschaft hinsichtlich der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine.

Auch die IDEAL eG möchte einen Beitrag leisten und stellt ihre Gästewohnungen als Wohnraum für geflüchtete ukrainische Familien zur Verfügung. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Gästewohnungen in der nächsten Zeit für eine Buchung nicht zur Verfügung stehen.

Sollten Sie selbst in Ihrer Wohnung ukrainische Geflüchtete aufnehmen wollen, können Sie dies machen. Lediglich eine Information über die Aufnahme der Anzahl an Personen ist erforderlich. Ebenso bitten wir Sie uns zu informieren, wenn die Hilfesuchenden wieder ausgezogen sind.

Wir möchten uns bei Ihnen für das Engagement und die Einsatzbereitschaft gegenüber den in Not geratenen Menschen aus der Ukraine bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Baugenossenschaft IDEAL eG

Michael Abraham     Kathleen Beständig

Seit dem 01.01.2022 müssen alle Bürger und Bürgerinnen, die dauerhaft einen Hund in Berlin halten wollen, gemäß §13 Hundegesetz, Halterangaben sowie Angaben zum Hund im nun umgesetzten Zentralen Hunderegister melden. Für alle neu angeschafften Hunde gilt diese Pflicht mit Beginn der Haltung – für Bestandshunde, die bereits vor dem 01.01.2022 gehalten wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2022. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 11 HundeG.

Weitere Kontaktmöglichkeiten bei Fragen finden Sie hier https://hunderegister.berlin.de/contact

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 11.01.2022 gelten erneut verschärfte Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung, um das Risiko einer Ansteckung mit dem COVID-19-Virus so gering wie möglich zu halten. Der Besuch der Geschäftsstelle ist nur unter 3-G-Bedingungen möglich.

Dies bedeutet:

  1. Vollständig geimpfte Personen,
  2. Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 nachweisen können,
  3. Genesene Personen, die ein min. 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 nachweisen können,
  4. Negativ getestete Personen im Sinne des § 6 Infektionsschutzverordnung.

Bitte halten Sie einen entsprechenden Nachweis sowie ein Ausweisdokument bereit. Zudem bestehen weiterhin eine Maskenpflicht sowie der Mindestabstand von 1,5 m.

Die Besuchszeiten unserer Geschäftsstelle werden erneut reduziert und beschränken sich auf:

montags – donnerstags          08:00 – 15:00 Uhr

freitags                                      07:30 – 13:00 Uhr

Der Zutritt zu unseren Büroräumen ist nur nach einer Terminvereinbarung möglich.

Gemeineschaftsräume und Saunen sind weiterhin bis auf weiteres geschlossen.

Wir hoffen, dass Sie dieses konsequente Vorgehen unsererseits nachvollziehen können und bitten, die Ihnen entstehenden Widrigkeiten zu entschuldigen.

Ihre

Baugenossenschaft eG

gez. Michael Abraham              gez. Kathleen Beständig

Sehr geehrte Mitglieder und Sportbegeisterte,

im nächsten Jahr findet am 09.01.2022 der 21. Tower-Run statt.

Die Veranstaltung findet in Cooperation mit der SPD Fraktion Neukölln und dem Turn- und Sportverein Neukölln 1865 e.V. statt.

Eine Anmeldung kann bis zum 06.01.2022 unter www.lausitz-timing.de erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Baugenossenschaft IDEAL eG

Michael Abraham               Kathleen Beständig

Sehr geehrte Mitglieder der Baugenossenschaft IDEAL eG,

in den vergangenen Tagen hat die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ gezielt Berliner Genossenschaftsmitglieder angeschrieben (natürlich ohne uns vorher zu kontaktieren) und um die Unterstützung und Zustimmung zu deren Begehren geworben. In dem Anschreiben bzw. Flyer geht es u. a. darum, dass Genossenschaften von der angestrebten Vergesellschaftung ausgenommen werden sollen. Dies ist jedoch nur der Wunsch der Initiative, juristisch ist eine Ausnahme allerdings höchst umstritten.

Wir möchten an dieser Stelle nicht auf jeden einzelnen Punkt der Initiative eingehen und uns nur auf die Gefahren für die IDEAL beschränken.

Eine Regel, dass Genossenschaften von einem Gesetz ausgenommen werden sollen, war auch schon bei dem „Mietendeckel“ beabsichtigt und ist letztlich gescheitert. Es ist also nach wie vor kritisch zu sehen, ob Genossenschaften mit mindestens 3.000 Wohnungen (die IDEAL hat rund 4.600 Wohnungen) rechtswirksam ausgenommen werden können. Ob die weiteren Ziele des Volksentscheids und die damit verbundenen Risiken und Kosten erstrebenswert sind, sollten von jedem sorgfältig abgewogen werden.

Grundlage für die Vergesellschaftung ist der noch nie dagewesene Art. 15 Grundgesetz. Wenn dieses juristische Experiment Genossenschaften auszuschließen nicht funktioniert, wovon renommierte Juristen ausgehen, könnte möglicherwiese auch die IDEAL vergesellschaftet werden. Das wollen wir natürlich nicht! Wir werden dies auch weiterhin in dieser Klarheit äußern, auch wenn es der Initiative nicht gefällt.

Mit freundlichen Grüßen

Baugenossenschaft IDEAL eG

Michael Abraham               Kathleen Beständig