Sehr geehrte Bewohner und Bewohnerinnen,

die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen‐Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas‐Wärme‐Soforthilfegesetz ‐ EWSG)“ verabschiedet, das am 19. November 2022 in Kraft getreten ist.

Hiermit wird eine Entlastung der Wärmeversorgungsunternehmen sowie der Erdgaslieferanten und auch eine solche der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung ist aus Mitteln des Bundes finanziert.

Versorgung mit Wärme oder Gas

Die Wärmeversorgungsunternehmen haben uns darüber informiert, dass eine einmalige Entlastung für Dezember 2022 nach § 4 Abs. 1 EWSG durch den Bund erfolgt ist.

Die endgültigen Entlastungbeträge geben wir mit der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an Sie weiter. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.

Besonderheiten im Falle einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Wärme- oder Gaspreise

Soweit bei Ihnen die Vorauszahlung, wegen gestiegener Wärme- oder Gaspreise, der Betriebskosten seit Februar 2022 angepasst worden ist, weisen wir darauf hin, dass Sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG in Höhe des Erhöhungsbetrages befreit sind. Sie sind nicht verpflichtet, den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 zu zahlen.

Wie Sie im Einzelnen vorgehen können, entnehmen Sie bitte den Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Dezemberabschlag für Gas und Wärme, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereitstellt (Link)

Sofern Sie in diesem Sonderfall, bei Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung, nichts unternehmen, werden die Entlastungen im Rahmen der Heizkostenabrechnung in jedem Fall zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen.

Ihre Baugenossenschaft IDEAL eG

gez. Michael Abraham         gez. Kathleen Beständig

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,

der weihnachtliche Lichterglanz mit beleuchteten Fassaden und Bäumen gehört für viele von uns zur dunklen Adventszeit dazu.

Angesichts der Energiekrise, aber auch aus Gründen des Klimaschutzes sollten wir insbesondere in diesem Jahr einmal innehalten. Der gesamte Stromverbrauch für Weihnachtbeleuchtung ist relativ hoch. Wenn wir unsere weit gestreuten Beleuchtungen dieses Jahr ausgeschaltet lassen, leisten wir einen Beitrag zum Energiesparen und auch zum Klimaschutz.

Wir bitten Sie aus diesem Grund um Ihr Verständnis, wenn der Lichterglanz in diesem Jahr nicht erleuchten wird und die Lichterketten ausgeschaltet bleiben.

Wir wünschen Ihnen aber trotzdem eine schöne Adventszeit.

Ihre Baugenossenschaft IDEAL eG

gez. Michael Abraham         gez. Kathleen Beständig

Sehr geehrte Mitglieder,

am Donnerstag, den 24.11.2022 ist unser Büro ab 12.00 Uhr aus betrieblichen Gründen geschlossen.

Am Freitag, den 25.11.2022 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.

Am Montag, den 28.11.2022 ist unser Büro von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen.

In dringenden Angelegenheiten, wie Rohrbrüche etc., wenden Sie sich bitte direkt an unsere Notdienste.

Ihre Baugenossenschaft eG

gez. Michael Abraham                       gez. Kathleen Beständig

Sehr geehrte Bewohner und Bewohnerinnen,

In Mariendorf sind wir fleißig dabei, ein Kunstprojekt umzusetzen; eine Windspiel-Fischskulptur. Um das Projekt erfolgreich fertigstellen zu können, werden noch farbige leere Plastikflaschen benötigt

Bitte werfen Sie farbige leere Plastikflaschen nicht in den Müll, sondern heben Sie diese gut ausgewaschen auf.

Am Samstag, den 12. November 2022 werden die Künstler Roßkamp und Petit zwischen 12 und 13 Uhr die Plastikflaschen im Hof des Monschauer Weg 5 entgegennehmen.

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Ihre Baugenossenschaft

Michael Abraham                           Kathleen Beständig

 

 

Sehr geehrte Bewohnerinnen und Bewohner,

in der letzten Zeit mehren sich wieder Nachrichten über Trickdiebstähle. Insbesondere betroffen sind unsere älteren Bewohner, deren Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit von skrupellosen Tätern ausgenutzt wird. Auch in unseren Wohnanlagen wurden bereits solche Vorfälle berichtet. Die häufigsten Tricks sind:

  • Sich als falscher Handwerker ausgeben (Rohrfirma, Fensterfirma o.ä.)
  • Sich als Telekom-Mitarbeiter ausgeben
  • Sich als falscher Polizist ausgeben
  • Es wird eine Notlage vorgetäuscht (Bitten um ein Glas Wasser)
  • Angebliches Abgeben von Blumen und Geschenken für einen Nachbarn

Die Täter agieren mindestens zu zweit, häufig auch zu dritt.

Die Polizei empfiehlt:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung!
  • Öffnen Sie Fremden niemals Ihre Wohnungstür! Das ist nicht unfreundlich, sondern eine reine Vorsichtsmaßnahme. Öffnen Sie Ihre Tür nur mit vorgelegter Kette, schauen Sie durch den Türspion und benutzen Sie die Türsprechanlage.
  • Lassen Sie nur Handwerker ein, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung schriftlich angekündigt wurden.
  • Lassen Sie sich von Amtspersonen den Dienstausweis zeigen und rufen Sie im Zweifel die entsprechende Behörde an, wenn sie Ihre Wohnung betreten wollen.
  • Bitten Sie im Notfall Anwohner um Hilfe! Klingeln Sie bei Ihrer Nachbarschaft, auch wenn Ihnen Fremde im Hausflur begegnen und etwas von Ihnen wollen.
  • Rufen Sie laut um Hilfe, wenn Sie diese brauchen!
  • Im Notfall immer: 110

Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/trickdiebstahl-in-wohnungen

Quelle Bild: www.polizei-beratung.de